Wahrend manchen Formen des katholischen Ordenslebens weitreichende Individualitat gewahrt wird, sind die Mitglieder der katholischen Ordensinstitute und der Gesellschaften apostolischen Lebens zu einem gemeinschaftlichen Leben verpflichtet. Daher ist eine Abwesenheit eines Mitgliedes ausserhalb der kanonischen Grenzen eine illegitime Handlung, die der Gesetzgeber strafrechtlich ahnden muss. Mit dem Motu Proprio Communis vita schuf Papst Franziskus die entsprechende Rechtsgrundlage. Eine solche kirchliche Gesetzgebung verlangt eine kanonistische Einordnung sowie eine kritische Kommentierung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage.